| Der Einfluß der Kosten auf Make-or-buy Entscheidungen
Ein Beitrag von Rainer Kämpf und
Roman Priehn
1. Einleitung
"Bei den Make-or-buy-Überlegungen geht es immer um die
Entscheidungen, ob bestimmte Leistungen selbst erbracht oder von Dritten in Anspruch
genommen werden sollen. "' Die Entscheidung über Make-or-buy bzw. Do-or-buy (bei
Dienstleistungen) ist eine strategische Entscheidung des Unternehmens und sollte daher
nicht leichtfertig gefällt werden. Insbesondere der Übergang zum Fremdbezug einer
Leistung hat langfristige bis dauerhafte Auswirkungen und läßt sich bei nachträglichem
Feststellen der Fehlerhaftigkeit somit nicht von heute auf morgen wieder rückgängig
machen. Deshalb müssen Make-or-buy-Entscheidungen sorgfältig mit den Zielsetzungen des
Unternehmens abgestimmt werden. Wichtig ist dabei nach Gienke,Kämpf die Ermittlung
und Bewertung des strategischen Potenzials einer Leistungs-verlagerung an Dritte (s.a.
Strategische Maßnahmen zur Beschaffung von Material und Dienstleistungen, u.a. Thema des
Monats Oktober 1999) Die Rahmenedingungen für strategische Entscheidung müssen dabei
regelmäßig geprüft werden, um bei geänderten Rahmenbedingungen ggfs. eine
Rückverlagerung der Leistungserbringung ins eigene Unternehmen vorzunehmen (Insourcing).
Wenn es aus den strategischen Aspekten keine Einwände gegen ein Outsourcing der
jeweiligen Leistung gibt, bleiben als wesentliche Kriterien die Kostenbetrachtungen.
Nach Ehrmann gibt es zwei Bereiche, in welchen
Make-or-buy-Überlegungen angestellt werden (können). Dies ist die Entscheidung über
Eigenfertigung oder Fremdbezug von fertigen Leistungen und Teilen einerseits und die
Ausführung von Logistikleistungen andererseits. Bei Fremdbezug ist die Beziehung zum
Lieferanten entscheidend. Es erfordert eine entsprechend gründliche Auswahl und ständige
Kontrolle. Die Qualität sollte der bei Eigenerstellung entsprechen und zudem sollten die
Aspekte Pünktlichkeit und Kostengünstigkeit überzeugen.
Insbesondere im Servicebereich werden zunehmend häufig
Dienstleistungen eingekauft, die nicht in das Kerntätigkeitsfeld des Unternehmens fallen.
Hierzu zählen meist Reinigungs-, Transport-, IT, Wartungs- und Cateringdienstleistungen.
Das Unternehmen hofft, sich durch ein Outsourcing verstärkt auf die Tätigkeiten
konzentrieren zu können, die direkt zu seinem Erfolg beitragen.
Wie die nachfolgende Grafik veranschaulicht, geben bei deutschen
Industrieunternehmen Kostenüberlegungen den Ausschlag bei der Entscheidung zwischen
Eigenfertigung und Fremdbezug. Es zeigen sich jedoch Unterschiede zwischen Unternehmen,
die bereits Erfahrungen mit der Auslagerung von Leistungen haben (Unternehmen mit geringer
Fertigungstiefe) und denen, die über eine hohe Fertigungstiefe verfügen. Erstere machen
ihre Entscheidung neben den reinen Kostenaspekten überwiegend am Know-how des Anbieters
und der Möglichkeit zur Konzentration auf das eigene Kerngeschäft fest. Dagegen
orientieren sich die Unternehmen mit hoher Fertigungstiefe stark an der
Kapazitätsauslastung.

2. Die Kostenbetrachtung
2.1 Kurzfristige Make-or-buy Entscheidungen
Es ist zu unterscheiden zwischen kurzfristigen und langfristigen
Make-or-buy Entscheidungen. Im kurzfristigen Bereich bieten sich, je nach Situation des
Unternehmens, grundsätzlich zwei Betrachtungsweisen an.
Bei Unterbeschäftigung ist festzustellen, ob die eigenen Stückkosten
(Material- + Fertigungskosten) unterhalb der Einstandkosten bei Fremdbezug zuzüglich der
im eigenen Unternehmen noch anfallenden Kosten (z.B. für die Einkaufsverwaltung,
Terminüberwachung, Eingangs- & Qualitätskontrolle, Überweisungs- und
Buchungskosten) liegen. Ist dies der Fall, dann empfiehlt sich die Eigenerstellung.
Zusätzlich zur dargestellten Untersuchung im Falle der Unterbeschäftigung muss vor
einer Entscheidung noch die Kapazitätsauslastung berücksichtigt werden.
Ein (Kapazitäts-)Engpass kann z.B. bestehen, wenn alle in einem
Unternehmen hergestellten Waren/ Produkte eine (einzige) bestimmte Maschine durchlaufen
müssen (z.B. für einen speziellen Arbeitsschritt). Der Engpass besteht zum Beispiel
darin, dass mehr Produkte hergestellt werden, als die Maschine bei maximaler Nutzung
(Vollausnutzung der möglichen Laufzeit unter Berücksichtigung etwaiger Stillstände bei
notwendigen Wartungs- und Pflegearbeiten - also ohne vermeidbare Pausen oder
Verzögerungen fertig stellen kann.
Das Unternehmen weiß in der Regel aus der Vergangenheit,
Erfahrungswerten oder Messungen, wie viele Produkte es z.B. im Monat etwa absetzen kann.
Darüber hinaus sollte es seine (proportionalen) Kosten je produziertes Stück bei eigener
Produktion, sowie die Bearbeitungszeit je Produkt(art) kennen. Erwägt das Unternehmen nun
einen Fremdbezug, so wird es sich über die entsprechenden Einstandspreise für die
fraglichen Produkte bei Fremdanbietern informieren.
Aus dem erwarteten Absatz (Menge der üblicherweise/ durchschnittlich
verkauften Produkte) und der Zeit zur Herstellung je Produkt kann das Unternehmen die
erforderliche Kapazität (in Zeiteinheiten) errechnen, die nötig wären, um die
Plangröße (des erwarteten Absatzes) zu erreichen, d.h. wie viel Zeiteinheiten /
Maschinenstunden der fraglichen Maschine notwendig sind, um die für den Absatz
eingeplanten Produkte fertig zu stellen. Das Unternehmen kennt auch die
Leistungsfähigkeit /-grenze der Maschine. Diese Grenze stellt die im Unternehmen
vorhandene Kapazität dar. Da es sich um eine kurzfristige Make-or-buy Entscheidung
handelt, kann das Unternehmen nicht einfach von heute auf morgen seine Kapazitäten
erweitern, indem es zusätzliche Maschinen für die Endfertigungsstufe kauft. Es kann also
nur eine begrenzte Zahl an Produkten in Eigenproduktion erstellt werden. Die verbleibende
Menge zur erwarteten Absatzgröße kann es entweder extern beziehen oder aber es muss
eventuell kaufbereite Kunden enttäuschen, da nicht jeder Nachfrager auch bedient werden
kann. Sofern das Unternehmen auch bei Fremdbezug einen Profit erwirtschaftet und an einer
langfristigen Kundenbindung interessiert ist, sollte diese Entscheidung nicht weiter
schwer fallen. Für das Unternehmen stellt sich jedoch die Frage, welche Produkte und wie
viele von ihnen es innerhalb der gegebenen Kapazitätsgrenze selbst erstellen und welche
es von außerhalb beziehen soll.
Um diese Frage zu beantworten, kann das Unternehmen den so genannten
Engpassbezogenen Eigenfertigungsvorteil je Produkt(art) errechnen. Hierzu bildet man für
jedes einzelne Produkt den Quotienten aus der Differenz zwischen Kosten pro Stück bei
Eigenfertigung und Preis pro Stück bei Fremdbezug (= Zähler) und der benötigten
Bearbeitungszeit pro Stück (in ZE) (= Nenner).
Ergibt sich ein negativer Wert, so handelt es sich um einen
Eigenfertigungsnachteil, und im Umkehrschluss um einen Fremdfertigungsvorteil. Dieses
Produkt sollte in der Engpasssituation von außerhalb bezogen werden. Positive Werte
deuten darauf hin, dass die Eigenfertigung vorteilhaft ist. Doch selbst wenn die
Eigenfertigung vorteilhaft ist, kann die vorhandene Kapazität eventuell nicht dazu
ausreichen die komplette absetzbare Menge intern mit der gegebenen Maschine fertig zu
stellen. Es bietet sich folglich an die Produkte nach der Höhe des Engpassbezogenen
Eigenfertigungsvorteils zu ordnen. Zunächst sollten die Produkte eigens gefertigt werden,
die den größten Engpassbezogenen Eigenfertigungsvorteil aufweisen. Die vorhandene
Kapazität wird also nach absteigendem Vorteil auf die Produkte verteilt. Zuerst wird die
absetzbare Anzahl des Produktes mit dem höchsten Engpassbezogenen Eigenfertigungsvorteil
gefertigt; wenn dann noch Kapazität vorhanden ist, wird sie auf das nächst
vorteilhafteste Produkt verteilt usw. Dabei ist es durchaus möglich, dass die vorhandene
Kapazität selbst für die Produkte nicht (komplett) ausreicht, die einen positiven
Engpassbezogenen Eigenfertigungsvorteil aufweisen. In diesem Fall bliebe dem Unternehmen,
bei unterstellter Bedienungs- bzw. Lieferwilligkeit gegenüber seinen Nachfragern, nur die
Möglichkeit auch den verbleibenden Teil fremd zu beziehen.
2.2 Langfristige Make-or-buy-Entscheidungen
Auf lange Sicht setzt sich ein Unternehmer mit der Frage auseinander,
ob es für ihn vorteilhafter ist, Produkte oder Dienstleistungen von außerhalb zu
beziehen, oder ob er (z.B. in Maschinen und/ oder Personal) investieren sollte, um selbst
zu produzieren. Es handelt sich also um eine Investitionsentscheidung. Um Anhaltspunkte
für diese folgenreiche Entscheidung zu erlangen, bietet es sich an den "kritischen
Preis" und die "kritische Menge"' zu ermitteln.
Der "kritische Preis" ermittelt einen Preis pro produziertes
Stück, der anteilig ,,die im Durchschnitt der Periode anfallenden Auszahlungen"
beinhaltet. Dieser umfasst die anteiligen Kosten für die Investition, das Personal und
weitere Kosten, die bei der Eigenerstellung anfallen (würden), z.B. Materialkosten. Die
Investitionskosten (z.B. in Anlagen und Maschinen) werden mit Hilfe des Annuitätsfaktors
auf die Gesamtnutzungsdauer des Investitionsguts umgelegt. Die Annuität gibt den gleich
bleibenden Betrag an, der erforderlich ist, um eine Investitionsausgabe einschließlich
der Verzinsung im Verlauf der Nutzungszeit zurück zu gewinnen.
Es ergibt sich die folgende Gleichung zur Errechnung des Kritischen Preises:
I*A + P + S*EFK = S*KP, woraus folgt:
KP = (I *A + P) / S + EFK
mit
I Investitionssumme
A - Annuitätsfaktor = (i * (1 + i)n ) / (1 + i)n - 1
wobei
i - Kapitalzinsfuß
n - unterstellte Nutzungsdauer des Investitionsguts ist
S - Stückzahl (Menge des Bezuges)
P - Personalkosten (zusätzlich)
EFK - Eigenfertigungskosten (inklusive Materialkosten etc.)
KP - Kritischer Preis
FBP - Fremdbezugspreis
Liegt der "Kritische Preis" (entspräche dem Eigenfertigungspreis) über dem
Fremdbezugspreis, so sollte das Unternehmen das Produkt von extern beziehen.
KP > FBP » Fremdbezug
KP < FBP » Eigenfertigung
Ziel der Ermittlung der kritischen Menge ist es herauszufinden, ab
welcher Stückmengenproduktion die Eigenfertigung empfehlenswert ist. Hierzu werden stellt
man die Stückkosten bei Fremdbezug, den bei Eigenfertigung anfallenden Stückkosten
gegenüber. Auch in diesem Fall werden die bei der dazu notwendigen Investition
anfallenden Kosten auf die eigen gefertigten Produkte umgelegt. Es ergibt sich folgende
Gleichung:
I*A + P + KM*EFK = KM*FBP woraus folgt
KM = (I *A + P) / (FBP - EFK)
3. Make-or-buy-Strategien aus Sicht der Transaktionskostentheorie
Unternehmen können durch den Fremdbezug bestimmter Leistungen und den
damit verbundenen Verzicht auf die Eigenerstellung Größen- und Spezialisierungsvorteile
der Fremdanbieter nutzen und damit Produktionskosten einsparen. Die
Transaktionskostentheorie setzt an dieser Stelle an und untersucht, warum ein Unternehmen
trotz Produktionskostenvorteilen bei Fremdbezug eine Eigenfertigung ins Augen fassen
könnte/sollte. Als ausschlaggebende Größe werden die Transaktionskosten betrachtet,
welche die Kosten des Leistungsaustausches darstellen.
Diese Kosten müssen bei der Make-or-buy Entschlussfassung mit
einbezogen werden. Entscheidend ist nunmehr ein Vergleich zwischen der Summe von
Beschaffungs- und Transaktionskosten einerseits und Produktionskosten und Internen
Koordinationskosten (entsprechen ebenfalls Transaktionskosten) andererseits. Der Seite mit
der niedrigeren Summe ist für gewöhnlich der Vorzug zu geben.
Beschaffungskosten + Transaktionskosten Vs. Produktionskosten +
Interne Koordinationskosten
Bei den internen Koordinationskosten handelt es sich um
Transaktionskosten der unternehmensinternen Leistungserstellung. Hierzu zählen
insbesondere Verwaltungs- und Koordinationskosten, die bei einer eigenen Produktion
zwangsläufig anfallen. Hinzu kommen noch Kontrollkosten. Diese umfassen die Kosten für
das Management der Fertigung und die Leitung und Motivation der Mitarbeiter, sowie Kosten
für die Leistungsmessung. Weitere Kosten entstehen bei der Kommunikationsüberwachung und
Informationsverarbeitung.
"Beim Fremdbezug der Leistung über den Markt darf die Höhe der
gegenüber einer unternehmensinternen Leistungserstellung höheren Transaktionskosten die
Produktionskostenersparnis nicht übersteigen, ansonsten ist eine Integration des
Leistungsbereiches vorzuziehen."
Beim externen Zukauf bestehen die Transaktionskosten hauptsächlich aus
Vertragskosten. Diese fallen sowohl vor, als auch nach Vertragsabschluß an. So entstehen
etwa Informationskosten und Anbahnungskosten bei der Suche nach den passenden
Vertragspartnern. In der Vertragsschlussphase entstehen während der Vertragsverhandlungen
Vereinbarungskosten. Nach Vertragsschluss entstehen
dem Unternehmen Kontrollkosten durch die Notwendigkeit der Überwachung
der Vertragsbeziehung und gegebenenfalls Anpassungskosten, wenn es z.B. um das Durchsetzen
von Änderungen oder bei Komplikationen um das Einschalten von Schlichtern geht.
Der Transaktionskostentheorie liegen Annahmen zugrunde. Es wird
vorausgesetzt, dass die Transaktionskosten bei Fremdbezug tendenziell höher liegen als
bei Eigenfertigung; das diese aber mit zunehmender Bindungsintensität, etwa durch
langfristige Verträge und vertragliche Abhängigkeit zwischen Unternehmen und
Fremdfertiger sinken. Darüber hinaus wird den Marktteilnehmern eine begrenzte
Rationalität unterstellt. Diese umschreibt die Unmöglichkeit der vollständigen
Erfassung komplexer Zusammenhänge, welche dazu führt, dass sich nicht sämtliche
Eventualitäten vorab genau vertraglich regeln lassen. Dies macht eine permanente
Überwachung und Anpassung des Vertrages zwischen beiden Parteien im Laufe der
Geschäftsbeziehung erforderlich, wodurch Transaktionskosten anfallen. Zudem wird den
Marktteilnehmern Opportunismus unterstellt, d.h. sie verfolgen ihr Eigeninteresse. Auch
bei dieser Annahme fallen zur Vorbeugung solchen Verhaltens durch den Geschäftspartner
Transaktionskosten in Form von notwendigen, vorherigen Vertragsvereinbarungen und
Vertragsüberwachungen an.
Wenn der Zukauf/Fremdbezug billiger ist, stellt sich nun also die
Frage, ob nicht trotzdem eigen gefertigt werden sollte, aufgrund der vermutlich höher
liegenden Transaktionskosten. In diesem Fall sollten also die Transaktionskosten den
Ausschlag bei der Make-or-buy-Entscheidung geben. Diese werden durch Umweltfaktoren
bestimmt. Im Wesentlichen gibt es vier Kriterien: die Spezifität der Leistung, die
Komplexität der Transaktion, die Zentralität, sowie die Häufigkeit des
Leistungsaustausches.
Das Kriterium der Spezifität besagt, dass die Eigenproduktion einer
Leistung zunehmend empfehlenswerter ist, je spezifischer die Leistung ist. Der Grund
hierfür liegt darin, dass es für eine sehr spezielle Leistung kaum Anbieter auf dem
Markt gibt und es damit für den Fremdhersteller kaum Anreize für ein preis-
leistungsoptimales Anbieten gibt und für das Unternehmen kaum oder keine
Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. In diesem Fall entstehen hohe Transaktionskosten in
Form von Vertragsüberwachungs- und Vertragsdurchsetzungskosten, da der Fremdanbieter
durch mangelnden Konkurrenzdruck möglicherweise nicht dem Vertrag entsprechend
sorgfältig arbeitet oder pünktlich liefert. Wären, im Falle einer unspezifischen
Leistung, viele Ausweichmöglichkeiten (sprich Anbieter) vorhanden, so könnte der
Fremdbezieher zur Konkurrenz ausweichen, sofern der Anbieter nicht marktgerecht und
konkurrenzfähig leistet. Dieser Konkurrenzdruck sorgt dafür, dass kaum
Vertrags-(überwachungs-)kosten anfallen. Umgekehrt lässt sich also feststellen, dass ein
Fremdbezug zunehmend sinnvoller ist, je unspezifischer die Leistung ist. Bei
Selbstfertigung und ausschließlich innerbetrieblicher Nutzung fehlten möglicherweise
wiederum Leistungsanreize zur wettbewerbsfähigen, effizienten Produktion.
Die Komplexität einer Leistung bedingt, dass nicht alle möglichen
künftigen Begebenheiten und Probleme vorhergesehen werden können. Im Laufe der Zeit
können sich die Umweltbedingungen, z.B. Gesetze oder Produktanforderungen, verändern.
Bei der Entscheidung für einen Fremdbezug kann daher zum einen versucht werden,
möglichst viele Unwägbarkeiten im Voraus vertraglich abzusichern, oder aber es kann im
Nachhinein nötig werden, den Vertrag anzupassen oder ihn gar gerichtlich durchsetzen zu
lassen. In beiden Fällen fallen hohe Transaktionskosten an. Daher ist eine
Eigenerstellung vorteilhafter, je komplexer die Transaktion ist.
Die Kriterien der Spezifität und Komplexität stellen die beiden
Hauptkriterien dar. Ergibt die Untersuchung dieser Aspekte noch keine klare Aussage über
die zu erwartende Höhe der Transaktionskosten, so empfiehlt es sich auch noch die beiden
Kriterien der Zentralität und der Häufigkeit in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Je zentraler, und somit wichtiger, eine Transaktion für das vom
Unternehmen erstellte Produkt ist, desto schwerer lässt sie sich vom Unternehmen trennen,
denn in diesem Fall ist "die Leistung [ ...] vom Produkt nicht separabel."
Würde die Leistung outgesourct, so stiege die Abhängigkeit des Unternehmens vom
Zulieferer. Um die gewünschte Bereitstellung durch den Zulieferer sicherzustellen, ist
eine Angleichung der Interessen des Fremdanbieters an das eigene Unternehmen erforderlich.
Dies kann z.B. über abschreckende, hohe Konventionalstrafen erreicht werden. Darüber
hinaus wird i.d.R. versucht, den Zulieferer über langfristige Verträge zu binden und die
Gefahr von Opportunismus durch gegenseitige Abhängigkeiten zu unterbinden.
Das Kriterium der Häufigkeit wird herangezogen, um zu beurteilen, ob
bei einer Eigenfertigung die unternehmensintern vorhanden Kapazitäten ausgelastet wären
oder ob nicht über den Bezug von einem Fremdanbieter dessen Größen- oder
Spezialisierungsvorteile genutzt werden können. Bei einer häufig benötigten Leistung
können durch Fremdbezug durchschnittlich sinkende Transaktionskosten durch
Fixkostendegression (einmaliger Vertragsabschluß für häufig wiederkehrende
Transaktionen und Lerneffekte) erzielt werden.
Nach Meyer bietet die nachfolgend dargestellte
Beurteilungsmatrix, in welcher das Verhältnis der beiden Hauptkriterien Komplexität und
Spezifität für den zu untersuchenden unternehmensabhängigen Make-or-buy-Sachverhalt
dargestellt wird, einen Anhaltspunkt über die Höhe der Transaktionskosten bei
Fremdbezug. Hierbei kann die betreffende Leistung in einen der drei Bereiche A, B oder C
fallen.

Zeichnet sich die Leistung, wie es im Bereich A der Fall ist, durch nur
geringe Komplexität und Spezifität aus, so spricht dies dafür, die Leistung eher fremd
zu beziehen, da die Transaktionskosten gering ausfallen dürften. Das Gegenteil ist der
Fall im Bereich C, der durch hohe Transaktionskomplexität und Leistungsspezifität
gekennzeichnet ist. Hier empfiehlt es sich die Leistung entweder selbst zu fertigen oder
aber eine langfristige und enge Kooperation mit einem Zulieferer einzugehen, um die in
diesem Bereich typischen hohen Transaktionskosten zu vermeiden. Im mittleren Bereich B
kann mit einer mittelmäßig hohen Transaktionskostenbelastung gerechnet werden. Laut Meyer
kann hier eine gemischte Strategie, z.B. in Form eines Joint Ventures oder Franchising,
der richtige Weg sein.
4. Weitere Kriterien
Neben den reinen Kostenaspekten spielen bei der Entscheidungsfindung
noch weitere Überlegungen eine wichtige Rolle, die sich nur schwierig oder indirekt in
monetären Größen darstellen lassen würden.
Zieht ein Unternehmen die Eigenfertigung von Produkten in Betracht, so
muss es sich fragen, ob es überhaupt über die notwendige Erfahrung und das Wissen
verfügt, welche zur Produktion notwendig ist. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn
dieses Produkt mit dem bisherigen Tätigkeits- und Produktionsumfeld des Unternehmens
nichts zu tun hat. In diesem Zusammenhang muss der Unternehmer prüfen, inwieweit sein
Personal in der Lage ist, diese zusätzlichen und neuen Tätigkeiten auszuführen. Es
stellt sich also die Frage, ob die Arbeiter eventuell über spezielles Fachwissen
verfügen können oder ob sie erst geschult werden müssen. Ebenso kann es notwendig sein,
zusätzliche Mitarbeiter einzustellen. Sofern für die beabsichtigte eigenständige
Produktion andere Fertigungsprozesse erforderlich sind, als für die bisher im Unternehmen
hergestellten Produkte, so ist es möglicherweise erforderlich spezielle Maschinen,
Werkzeuge zu beschaffen und auch Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Überlegung
der Eigenfertigung erfordert also weitergehende Überlegungen als nur reine
Kostenbetrachtungen.
Bei Fremdbezugsüberlegungen stellt sich insbesondere das Problem den
oder die richtigen Lieferanten zu finden. Hat sich das Unternehmen bereits für die
Eigenfertigung entschieden, so kann es sein, dass es möglicherweise bereits die damit
überflüssigen Kapazitäten abgebaut oder verkauft hat. Sollte der Fremdbezug nicht wie
geplant erfolgen und es zu ernsthaften Schwierigkeiten bei der Belieferung kommen, dann
wäre das Unternehmen dem Problem ausgesetzt, kurzfristig Ersatz für die ausgefallene
Lieferung zu besorgen, da es selbst nicht mehr über die notwendigen Kapazitäten zum
Ausgleich verfügt. Dies betont die Bedeutung der Verlässlichkeit des Lieferanten und der
Frage, was mit der im Unternehmen vorhandenen nicht genutzten Kapazität geschehen soll.
Die Verlässlichkeit des Lieferanten muss in vielfältiger Hinsicht
überprüft werden. Es liegt im Interesse des Unternehmers, dass seine Lieferanten
Aufträge mengen-, termin- und qualitätsgerecht ausführen. Um die Wahrscheinlichkeit der
ordnungs- und bestellungsgemäßen Lieferung einschätzen zu können, wird er hierzu auch
die wirtschaftliche Lage des Lieferanten untersuchen. Sofern das Unternehmen eine
langfristige Geschäftsbeziehung anstrebt und / oder in einem stark vom Wandel
(Nachfragemenge, Geschmack) betroffenen Geschäftszweig tätig ist, dann ist auch die
Flexibilität des Lieferanten von großer Bedeutung. Das Management sollte sich zudem
fragen, ob das Unternehmen durch den Fremdbezug nicht in Abhängigkeit von der Produkt-
bzw. Modellpolitik des Zulieferers gerät. Darüber kann ein Outsourcing auch mit einem
Verlust der Fähigkeit zur Entwicklung eigener neuer Technologien sein, welche für einen
anhaltenden Geschäftserfolg entscheidend sein können.
Dies zeigt, dass im Laufe der Zeit Know-how verloren gehen kann. Zudem
besteht die Gefahr, dass Betriebsgeheimnisse in Kenntnis des Lieferanten gelangen können
und dass das outsourcende Unternehmen mit Aufgabe bestimmter Geschäftsbereiche ein Stück
seiner Identität verliert. Darüber hinaus kann das Ansehen des Unternehmens Schaden
nehmen, wenn der Zulieferer nicht die vereinbarte Leistungsqualität erbringt, da Kunden
das Produkt in erster Linie mit dem verkaufendem Unternehmen und weniger mit dem
Zulieferer verbinden, sofern sie überhaupt wissen, dass das Unternehmen diese Leistung
fremd bezieht. Diese
Aspekte werden im Beitrag von Gienke und Kämpf "Strategische Maßnahmen zur
Beschaffung von Material und Dienstleistungen" vertieft und systematisiert.
Ehrmann, H.: Logistik, Ludwigshafen, 1997.
Rennings, K.; Fonger, M.; Meyer, H.: Transaktionskostentheorie als Entscheidungshilfe
für die Verkehrswirtschaft, Münster, 1992.
Baumgarten, H.; Wiegand, A.: Managementstrends und entwicklungen in der Logistik
Ergebnisse der Untersuchung Trends und Strategien in der Logistik, Berlin, 1997.
Gienke,H.; Kämpf, R.: Strategische Maßnahmen zur
Beschaffung von Material und Dienstleistungen, Zeitschrift Maschinenbau, 11.1993, Olympia
Verlag, Zürich, und Thema des Monats Oktober 1999, www.ebz-beratungszentrum.de.
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