Ein Beitrag von Ute Mussbach
Winter, Fraunhofer Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) und Helmuth
Gienke, EBZ Beratungszentrum GmbH
Thema des Monats November 2002
Stand: 02.07.2008
Ausgangssituation
Die Verbreitung des Internet als Basistechnologie einer unternehmensübergreifenden
elektronischen Abwicklung von Geschäftsprozessen bietet den Unternehmen ohne Zweifel neue
Chancen. Für die ständig wachsenden und sich verändernden Kundenanforderungen nach
neuen Produkten und Serviceleistungen sowie nach höherer Lieferterminflexibilität,
hervorragender Qualität und optimierten Kosten ermöglicht die Nutzung des Internet den
Unternehmen darüber hinaus neue Lösungsansätze. Erwähnt werden sollen hier als
Beispiel die Globalisierung der Beschaffungsmärkte durch elektronische Marktplätze,
über die neue Beschaffungsquellen und -wege erschlossen werden können sowie
E-Procurement oder E-Sourcing ebenfalls im Beschaffungsbereich (Source), Virtual
Manufacturing oder Manufacturing on Demand im Produktionprozess (Make), E-Fulfillment in
der Auftrags- und Lieferabwicklung (Deliver) oder E-Service im After-Sales-Bereich. Diesen
neuen Anforderungen müssen auch die unternehmensintern zur Abwicklung der
Geschäftsprozesse eingesetzten Anwendungssysteme, wie z. B. ERP-Systeme, Rechnung tragen.
Für ERP-Systeme bedeutet dies, dass sie zum einen über E-Business-Funktionalitäten und
zum anderen über einen web-basierten Aufbau verfügen sollten. Gerade für die Nutzung
von Anwendungssoftware über das Netz zeigen immer mehr Unternehmen Interesse, weil sie
die Möglichkeit bietet sich von jedem beliebigen Internetanschluss aus in die
betriebliche Anwendung, wie z. B. in das ERP-System einzuwählen. Dies ist sowohl für
Außendienstmitarbeiter wie Vertriebs- und Servicemitarbeiter interessant als auch für
kooperierende Unternehmen, die nicht über eine direkte Leitung in die innerbetriebliche
Informationsverarbeitung eingebunden sind.
Die elektronische Übermittlung von Geschäftsdaten, wie Kundenauftragsdaten,
Lieferantenbestellungen ist in vielen Unternehmen ein intensiv diskutiertes Thema. Dies
gilt sowohl für die Kommunikation im eigenen Unternehmensnetz als auch für die mit
Kunden und Lieferanten über öffentliche Netze. Gegenstand der Diskussionen ist oftmals
das Thema Sicherheit. Grund dafür sind die in gewissem Umfang ohne Zweifel bestehenden
Sicherheitsrisiken.
Beim Thema Sicherheit gibt es zwei Aspekte zu betrachten. Zum einen ist dies die
Sicherheit im technischen Sinne, d. h. Schutz gegenüber Manipulation, Missbrauch oder
Vernichtung von Daten und zum anderen die Rechtsicherheit bei der elektronischen
Abwicklung von Geschäftsvorfällen. Zu den beim Thema Sicherheit am häufigsten
diskutierten Fragen gehören z. B.
- Wie stelle ich sicher, dass mein unternehmensinternes Wissen nicht in falsche Hände
gerät (-> Industriespionage!)?
- Wie sichere ich mein Unternehmen zuverlässig gegen unbefugte, unternehmensexterne
Zugriffe (Hackerzugriffe)?
- Wie lässt sich die Manipulation der übertragenen Daten einfach und zuverlässig
verhindern (sicherer Datenaustausch)?
- Wie stelle ich die Rechtverbindlichkeit bei der Abwicklung von Geschäftsvorfällen
über e-Business sicher?
Technische Sicherheitsaspekte -
Die technischen Sicherheitsrisiken lassen sich in vier Gruppen zusammenfassen.
Gefahren drohen einer sicheren web-basierten Geschäftsprozessabwicklung vor allem aus
folgenden Richtungen:
Durch Sabotageaktivitäten wird z. B. mittels Viren die Integrität von Datenbeständen
(Konsistenz, Korrektheit) großflächig zerstört.
Hacker verschaffen sich Zugang zu fremden Datenbeständen. Die Auswirkungen solcher
unerlaubter Zugriffe auf Datenbestände reichen von Vertrauensverlust in den Datenschutz
(insbesondere bei persönlichen Daten) bis zur gezielten missbräuchlichen Verwendung der
"erbeuteten" Daten zur Industriespionage.
Schwindelaktionen, z.B. durch das Vortäuschen von Auftragseingängen, die dann in den
Unternehmen zu entsprechenden Produktions- und Beschaffungsvorgängen führen sind durch
Spoofing möglich.
Performanceeinbußen bis hin zum Zusammenbruch von Rechnernetzen durch sogenannte
DDoS-Attacken (Distributed-Denial-of-Service) bei denen koordinierte Angriffe eines
Hackers einen bekannten Web-Server oder Router von vielen Quellen aus mit Datenmüll
bombardieren und so außer Gefecht setzen /1/.
Diesen Sicherheitsrisiken in einem Unternehmen kann mit einem durchgängigen
Sicherheitskonzept begegnet werden. In einem solchen Konzept müssen die
Sicherheitsrisiken unternehmensspezifisch richtig eingeschätzt werden und Maßnahmen zur
Risikominimierung umfassen.
Zu den am weitesten verbreiteten Sicherungsmaßnahmen gehört sicher der Einsatz von
Virenschutzprogrammen. Dicht gefolgt wird sie von Schutzmaßnahmen gegen unerlaubte
Rechnerzugriffe, z. B. durch Hacker. Dabei fällt zumeist das Stichwort
"Firewall". Bei 73% der Unternehmen stellt sie, nach dem Einsatz von
Anti-Viren-Software (83%), immer noch die am häufigsten verwendete Abwehrmaßnahme dar.
Die virtuellen Brandschutzmauern sollen den Datentransfer im Internet sicherer gestalten.
Einen Schutz gegen den Missbrauch unerlaubt gewonnener Daten bietet das Verschlüsseln der
verschickten Informationen. Heute werden jedoch noch sehr viele, auch unternehmensinterne
und brisante Informationen unverschlüsselt verschickt, d. h. es wird oft sehr
leichtfertig mit diesen Informationen umgegangen, obwohl inzwischen funktionsfähige
Verschlüsselungslösungen verfügbar sind.
Eine Schutzmaßnahme gegen Schwindelaktionen stellt die Verwendung digitaler Signaturen
dar. Über die digitale Signatur kann auf den Urheber einer Nachricht geschlossen werden.
Das vor Kurzem in Deutschland eingeführte Signaturgesetz soll sicherstellen, dass
elektronische Erklärungen wirklich von dem stammen, der sich als Absender zu erkennen
gibt. Die digitale Signatur wird der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt.
Das Risiko eines Unternehmens durch DDoS-Attacken Schaden zu nehmen kann durch eine
Reihe von Präventivmaßnahmen reduziert werden. Hierzu gehört z. B. der Einsatz von
sogenannten Intrusion-Detection-Systemen (IDS). Diese Systeme entdecken durch die Analyse
der IP-Pakete, wenn DdoS-Tools zur Arbeit angewiesen werden. Des weiteren beschäftigen
sich Instanzen wie z. B. der Internet Engineering Task Force (IETF) mit
Standardisierungsverfahren, die Protokolle für einen herstellerübergreifenden, sicheren
und geschützten Datenaustausch mittels IP-Protokollen festlegen. So soll der
Standardisierungsvorschlag IPSec der IETF die Datenintegrität garantieren und die
Verwaltung kryptischer Schlüssel definieren.
Rechtsicherheit bei der Abwicklung von Geschäftsvorfällen über das WWW
Unsicherheit besteht auch bezüglich der Rechtslage bei Online-Geschäften. Anders
als beim persönlichen Kontakt kann sich ein Verkäufer bei Online-Geschäften keinen
persönlichen Eindruck über die Identität, die Geschäftsfähigkeit und die Seriosität
seines Vertragspartners gewinnen. Er ist ausschließlich auf die Informationen aus dem
Netz angewiesen. Bei Geschäften, die einen gewissen Wert überschreiten, ist es für den
Verkäufer jedoch unumgänglich alle notwendigen Angaben über seinen Vertragspartner zu
erhalten, die er benötigt, um ihn eindeutig zu identifizieren. Er benötigt diese
Informationen unter anderem für die Lieferung, die Rechnungsstellung und notfalls auch
für den Mahnbescheid oder einen Rechtsstreit. Aus diesen Grund werden wirtschaftlich
bedeutsame Verträge schriftlich geschlossen, obwohl der Gesetzgeber dies nicht verlangt
/2/.
Bei der Abwicklung von Geschäftsvorfällen über das Internet (z. B.
Bestellabwicklung) entfällt die Möglichkeit klassisch unterschriebene Verträge
auszutauschen, da hier letztlich Computer miteinander kommunizieren. Deshalb gilt es hier
zunächst die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema zu betrachten. Bei Verträgen, die im
Internethandel geschlossen werden, bestehen im Ausgangspunkt keine rechtlichen
Besonderheiten /3/. Es gelten die selben gesetzlichen Grundsätze wie bei normalen
Vertragsabschlüssen. Beispielsweise gibt der Besteller durch Klicken des
"Bestellung"-Buttons eine rechtlich verbindliche Erklärung ab. Inhalt dieser
Erklärung ist, einen Kaufvertrag mit dem Anbieter über das gewählte Produkt schließen
zu wollen (sog. Willenserklärung). Der Anbieter nimmt das Vertragsangebot durch Zusendung
einer (elektronischen) Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware an. Damit ist
der Kaufvertrag zustande gekommen. Obwohl in der ursprünglichen Rechtsauffassung eine
rechtlich erhebliche Willenserklärung nur dann vorliegt, wenn sie auf menschlichem Willen
beruht, besteht heute Übereinstimmung, das Willenserklärungen auch von Computern
ausgehen können. Voraussetzung ist allerdings, dass das Aufstellen und Betreiben des
Computers auf dem Willen des Anwenders beruht und dieser sich die automatisch erzeugten
Erklärungen zurechnen lassen will. Davon ist in der Regel auszugehen.
Wer jedoch ganz sicher sein will, dass Verträge auch vor Gericht
"wasserdicht" sind, kommt nach der derzeitigen Rechtslage nicht umhin, dem
Käufer nach der Internet-Bestellung einen schriftlichen Vertrag zuzusenden. Der Käufer
soll ihn handschriftlich unterzeichnen und das Original zurücksenden.
Fazit
Der Beitrag zeigt, dass beim Einsatz web-basierter ERP-Systemen, wie bei der
Abwicklung von Geschäftsvorfällen über das Internet allgemein, Sicherheitsrisiken
bestehen. Sie gliedern sich technische und in rechtliche Kriterien. Exemplarisch werden
Wege aufgezeigt, wie diese Risiken reduziert werden können. Von grundlegender Bedeutung
für einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch und Sabotage ist ein auf das Unternehmen
ausgelegtes, durchgängiges, mit wachsendes Sicherheitskonzept.
Am Fraunhofer IPA wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes ein Leitfaden zur
Einführung von E-Business in KMU erarbeitet, in dem vertieft auf diese Thematik
eingegangen wird.
Literatur:
/1/ Heil, A.:
Eine harte Nuss für Hacker Sicherheitskonzepte gegen Distributed-Denial-
of-Service-Attacken,
cw extra Nr. 5, 2000, S. 58 59.
/2/ Börner, F.:
Rechtslücken verderben manches Geschäft,
cw extra Nr. 5, 2000, S. 60 62.
/3/ Sakowski, K.:
Vertragsabschluss im Internet,
www.sakowski.de/onl-r/onl-r46.htn vom 13.5.2001